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Verein "Erdgastrasse" e.V.


членство


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Правление общества


В результате выборов 23. сентября 2000 г. в президиум общества были выбраны Sigrid Schwirz, Olaf Bussler и Roland Barth.




Из устава общества "Erdgastrasse e.V." ...


Имя, место ...

Общество называется "ERDGASTRASSE" и зарегистровано под номером VR 791 в суде города Borna... .Место общества находится в городе Regis-Breitingen.


Цели общества

Общество служит улучению взаимного понимания народов, экономической помощи для России, обработке истории ГДР и развитию традиции. ... Молодежная стройка "Газопровод СССР" распространилась по огромной территории Советского Союза, женщины и мужчины из ГДР, которые принимали участие на стройке, knuepften Freundschaften und Beziehungen zu den Menschen Russlands. Der Verein will diese Trassenleute wiederauffinden. Eine Vielzahl dieser Trassenleute sind mit russischen Familien in Kontakt geblieben, haben in diese Familien eingeheiratet. Hier bietet sich der Weg zu einer konkreten persoenlichen Unterstuetzung von Menschen in Russland.

Viele der o. g. Maenner und Frauen mussten ihre jahrelange Montagetaetigkeit in Russland durch den Wegfall der Mauer, der Wiedervereinigung Deutschlands und den dadurch entstandenen wirtschaftlichen Veraenderungen aufgeben. Sie gingen zurueck in ein voellig neu organisiertes und veraendertes Deutschland und wurden mit ihren Wiedereingliederungsproblemen alleingelassen. Auch hier soll der Verein durch Gespraeche, Gedankenaustausch, Unterstuetzung von Zusammenkuenften und das Organisieren von Treffen dazu beitragen, die Vergangenheit zu verstehen und aufzuarbeiten. Die Errichtung eines Hilfsfonds fuer Trassenleute mit familiaeren oder beruflichen Problemen ist angedacht.

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, soviel wie moeglich Material ueber das ehemalige Jugendobjekt "Erdgastrasse" zusammenzutragen und aufzuarbeiten, u. a. in Form eines Fotoarchives, um so ein Stueck traditionellen Brauchtums in Ostdeutschland zu dokumentieren und zu erhalten.

... Der Verein ist selbstlos taetig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede volljaehrige Person werden, die sich fuer die Geschichte der ehemaligen UdSSR und DDR interessieren und fuer Voelkerverstaendigung und Gemeinschaftssinn eintreten. Die Anmeldung der interessierten Person erfolgt durch ein Anmeldeformular. Desweiteren gibt es die Moeglichkeit, Ehrenmitglied des Vereins zu werden. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung ernannt.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit - dem Tod des Mitgliedes, - dem freiwilligen Austritt des Mitgliedes - dem Ausschluss aus dem Verein. Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein bedarf einer schriftlichen Erklaerung gegenueber einem Mitglied des Vorstandes, die jeweils zum Ende eines jeden Monats fuer den Folgemonat zugegangen sein muss. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes, wenn wichtige Ausschlussgruende vorliegen oder das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages in Rueckstand ist. Die Streichung erfolgt im zweiten Monat nach Absenden der Mahnung.

Mitgliedsbeitraege

Von den Mitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebuehr erhoben. Die jeweilige Hoehe der Aufnahmegebuehr sowie die Hoehe der monatlichen Mitgliedsbeitraege werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Dabei bleibt es den Mitgliedern ueberlassen, wie sie ihre Beitragsueberweisung gestalten (monatlich vierteljaehrlich, halbjaehrlich, jaehrlich), die Zahlung soll jedoch im voraus des jeweiligen Zeitraumes erfolgen.

Organe des Vereins

Der Verein besteht aus folgenden Organen:

* Vorstand
* Beirat
* Mitgliederversammlung

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Geschaeftsfuehrung

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?ber die Sitzungen des Vorstandes, des Beirates und ueber die Mitgliederversammlungen werden Protokolle gefuehrt.

Nach § 137 AO hat der Verein dem zustaendigen Finanzamt und den fuer die Erhebung der Realsteuern zustaendigen Gemeinden die Umstaende anzuzeigen, die fuer die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind; insbesondere die Gruendung, den Erwerb der Rechtsfaehigkeit, die Aenderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschaeftsleitung oder des Sitzes und die Aufloesung des Vereins.

Im Falle einer Aufloesung des Vereines faellt das Vereinsvermoegen an eine karitative Einrichtung.

Die Satzung wurde am 13. September 1997 errichtet. Die Satzung wurde zuletzt geaendert in der Mitgliederversammlung vom 15. September 2001.


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Mitgliedschaft


Um Mitglied werden zu koennen, braucht Ihr nur das Anmeldeformular ausfuellen.

Die Aufnahmegebuehr betraegt 25,- DM
Der monatliche Beitrag betraegt 5,- DM


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© Sigrid und Matthias Schwirz, Wolfram Lenk