Verein "Erdgastrasse" e.V.

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Satzung des Vereins "Erdgastrasse e.V." (Auszug)


Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "ERDGASTRASSE" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e. V.". Der Sitz des Vereins ist in Regis-Breitingen.

(bis zur Satzungsänderung am 15.09.2001: Sitz in Dingsleben; Amtsgericht Hildburghausen, VR 389, eingetragen am 16.02.1998)
Amtsgericht Borna (Landkreis Leipziger Land), Vereinsregister VR 791, eingetragen am 06.11.2001

Zweck des Vereins

Der Verein soll der Völkerverständigung und Wirtschaftshilfe mit Rußland, der Aufarbeitung und Bewältigung der DDR-Vergangenheit und der Entwicklung eines traditionellen Brauchtums dienen. Realisierung der Zielstellungen des Vereins Im Februar 1982 wurden die Leistungen der DDR beim Bau der Erdgastrasse in der UdSSR zum Jugendobjekt „Erdgastrasse UdSSR" begonnen. Der Bau dieser Erdgastrasse erstreckte sich über das gesamte Gebiet der damaligen UdSSR, und die Frauen und Männer aus der ehemaligen DDR, die an diesem Bau beteiligt waren, knüpften Freundschaften und Beziehungen zu den Menschen Rußlands. Der Verein will diese Trassenleute wiederauffinden. Eine Vielzahl dieser Trassenleute sind mit russischen Familien in Kontakt geblieben, haben in diese Familien eingeheiratet. Hier bietet sich der Weg zu einer konkreten persönlichen Unterstützung von Menschen in Rußland.

Viele der o. g. Männer und Frauen mußten ihre jahrelange Montagetätigkeit in Rußland durch den Wegfall der Mauer, der Wiedervereinigung Deutschlands und den dadurch entstandenen wirtschaftlichen Veränderungen aufgeben. Sie gingen zurück in ein völlig neu organisiertes und verändertes Deutschland und wurden mit ihren Wiedereingliederungsproblemen alleingelassen. Auch hier soll der Verein durch Gespräche, Gedankenaustausch, Unterstützung von Zusammenkünften und das Organisieren von Treffen dazu beitragen, die Vergangenheit zu verstehen und aufzuarbeiten. Die Errichtung eines Hilfsfonds für Trassenleute mit familiären oder beruflichen Problemen ist angedacht.

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, soviel wie möglich Material über das ehemalige Jugendobjekt „Erdgastrasse" zusammenzutragen und aufzuarbeiten, u. a. in Form eines Fotoarchives, um so ein Stück traditionellen Brauchtums in Ostdeutschland zu dokumentieren und zu erhalten.

... Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die sich für die Geschichte der ehemaligen UdSSR und DDR interessieren und für Völkerverständigung und Gemeinschaftssinn eintreten. Die Anmeldung der interessierten Person erfolgt durch ein Anmeldeformular. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, Ehrenmitglied des Vereins zu werden. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung ernannt.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit - dem Tod des Mitgliedes, - dem freiwilligen Austritt des Mitgliedes - dem Ausschluß aus dem Verein. Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein bedarf einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes, die jeweils zum Ende eines jeden Monats für den Folgemonat zugegangen sein muß. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt durch den Beschluß des Vorstandes, wenn wichtige Ausschlußgründe vorliegen oder das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages in Rückstand ist. Die Streichung erfolgt im zweiten Monat nach Absenden der Mahnung.

Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Die jeweilige Höhe der Aufnahmegebühr sowie die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Dabei bleibt es den Mitgliedern überlassen, wie sie ihre Beitragsüberweisung gestalten (monatlich vierteljährlich, halbjährlich, jährlich), die Zahlung soll jedoch im voraus des jeweiligen Zeitraumes erfolgen.

Organe des Vereins

Der Verein besteht aus folgenden Organen:

* Vorstand
* Beirat
* Mitgliederversammlung

...

Geschäftsführung

...

Über die Sitzungen des Vorstandes, des Beirates und über die Mitgliederversammlungen werden Protokolle geführt.

Nach § 137 AO hat der Verein dem zuständigen Finanzamt und den für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinden die Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind; insbesondere die Gründung, den Erwerb der Rechtsfähigkeit, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung des Vereins.

Im Falle einer Auflösung des Vereines fällt das Vereinsvermögen an eine karitative Einrichtung.

Die Satzung wurde am 13. September 1997 errichtet. Die Satzung wurde zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 20. September 2003.



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© Sigrid und Matthias Schwirz, Wolfram Lenk